Das KAAD Sonderförderprogramm Ukraine

Wer kann sich bewerben?

Auf Grund der Kriegssituation in der Ukraine stellt der KAAD, mit einem flexiblen und vereinfachten Verfahren, Stipendien für Studien-/Forschungsprojekte in Deutschland zur kurzfristigen Bewilligung für die durch den Krieg betroffenen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung. Darüber hinaus können sich, im Einklang mit der Politik der Bunderegierung, auch Studierende aus Belarus und Russland im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens bewerben.

Die Zielgruppen des Programmes sind:
Flüchtlinge aus der Ukraine, die ein Studium oder ein Forschungsprojekt in Deutschland aufnehmen wollen, sowie bereits in Deutschland Studierende aus der Ukraine, Belarus und Russland, die eine Unterstützung benötigen, da die bisherige Unterstützung aus dem Heimatland nicht mehr möglich ist.

Hier finden Sie die Auschreibung auch zum Download:


UkrainischRussisch

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Was erwarten wir von Ihnen?

  • Ein überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium bzw. die Forschung,
  • die Ausrichtung von Studium oder Forschung auf eine dauerhafte Reintegration in Ihre Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
  • kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog

Mehr zu unserem Engagement in Osteuropa

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Wie verläuft das Antragsverfahren?

Die Antragstellung ist jederzeit über die katholischen Hochschulgemeinden, die katholischen Studierendengemeinden oder direkt an den KAAD möglich. Für die Antragstellung werden folgende Antragsunterlagen benötigt:

  • Für Master, Promotionen und Forschungsprojekte
    • Antragsbogen
    • Zeugnisse (BA, MA bzw. Promotionsurkunde ausreichend)
    • Zulassung an der deutschen Universität
    • Motivationsbrief
    • Stellungnahme/Empfehlung KHG/KSG (S2 Formular)
    • Für Promotionen zusätzlich
    • Betreuungszusage
    • Exposé
    • Für Forschungsaufenthalte von PostDocs, Dozenten und Professoren zusätzlich
    • Betreuungszusage
    • Exposé bzw. Forschungsdesign

Bei Bewerbungen ukrainischer Kriegsflüchtlinge können auch studienvorbereitende Sprachkurse (bis zu sechs Monate) formlos mit beantragt werden.