Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Für den KAAD und die darin handelnden Akteure ist die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ein zentrales Anliegen. Sexueller Missbrauchst eine Straftrat. Dem KAAD ist es ein großes Anliegen, alles daran zu setzen, diese Straftaten zu verhindern.
Der KAAD hat sein ‚Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen‘ eingeführt,das auf der Grundlage der ‚Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz‘ entwickelt wurde und eine umfassende Prävention festgelegt. Der KAAD fühlt sich der Präambel dieser Rahmenordnung, „allen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Geiste des Evangeliums und auf der Basis des christlichen Menschenbildes einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten“ uneingeschränkt verpflichtet. Daher wurde das Amt einer Präventionsbeauftragten und Ombudsfrau eingerichtet und an Martina May, Verwaltungsleiterin des KAAD, übertragen. Sie steht bei Verdachts- und Beschwerdefällen zur Verfügung. Gleichzeitig ist sie auch einen von den Regionalreferaten unabhängige Ansprechpartnerin bei Beschwerden jeglicher Art.